Schicken Sie uns Ihre letzte Heizkostenabrechnung als PDF oder Foto. Sie bekommen Ihren persönlichen Vergleich und ein Angebot – kostenlos und unverbindlich, in der Regel innerhalb einer Woche.
Am Handy: Abrechnung fotografieren oder PDF öffnen → „Teilen“ → E-Mail oder WhatsApp. Unsere Adresse: info@ablesezentrale.de.
Wechselprämie: Wechseln Sie von einem anderen Messdienst zu uns, entfällt die Einrichtung.
Selbst rechnen
Unten ist ein Beispielhaus eingetragen (6 Wohnungen, 28 Heizkörper). Ändern Sie die Zahlen einfach auf Ihr Haus – Ihr Vergleich rechnet sofort neu. Mit „Alles leeren“ fangen Sie mit leeren Feldern an, mit „Beispiel wieder eintragen“ kommen die Beispielzahlen zurück.
Schritt 1 · Ihr Haus
Wo finde ich das? In Ihrer Heizkostenabrechnung auf der Gesamtübersicht des Hauses. Dort heißt es meist „Nutzeinheiten“ oder „Nutzer“. Gewerbeeinheiten zählen mit.
Wo finde ich das? In Ihrer letzten Heizkostenabrechnung beim Posten „Gerätemiete“ oder „Miete Heizkostenverteiler“. Dort steht meist die Stückzahl mal Preis, zum Beispiel „28 Stück × …“. Die Einzelabrechnung jeder Wohnung listet außerdem jedes Gerät mit Raum auf. Oder Sie zählen einfach die kleinen Geräte an den Heizkörpern.
Wo finde ich das? Gemeint sind Warmwasserzähler (meist in Küche und Bad) und Wärmezähler (zum Beispiel bei Fußbodenheizung). In der Einzelabrechnung jeder Wohnung stehen sie unter „Warmwasser“ mit Zählernummer. Bei uns ist 1 Zähler je Wohnung im Preis enthalten, jeder weitere kostet 6 € im Jahr.
1 je Wohnung inklusive, jeder weitere 6 € im Jahr
Schritt 2 · Was Sie heute bezahlen
Wo finde ich das? In der Kostenaufstellung Ihrer Heizkostenabrechnung, meist unter „Kosten der Verbrauchserfassung“. Zählen Sie Posten wie „Abrechnungsservice“, „Ablesung“, „Verbrauchsabrechnung“ und – falls extra berechnet – „monatliche Verbrauchsinformation“ zusammen. Ohne Gerätemiete und ohne Wartung der Zähler, die tragen Sie unten ein.
Wo finde ich das? Posten „Gerätemiete“ oder „Miete Heizkostenverteiler“ in Ihrer Abrechnung, dort steht der Preis je Stück. Gehören die Geräte Ihnen, tragen Sie 0 ein. Wichtig: Die Miete läuft meist bis zum Ende des Mietvertrags weiter, auch wenn Sie die Abrechnung wechseln. Darum steht sie im Vergleich in allen Wegen.
Was gehört hierher? Zum Beispiel „Wartung“, „Eichtausch“ oder „Miete“ der Wasser- und Wärmezähler. Diese Verträge laufen meist getrennt und bleiben bei einem Wechsel bestehen. Sie zahlen sie also in jedem Fall – darum stehen sie überall gleich. Auch wenn die Wartung bei einer Kündigung wegfällt: Der Eichtausch der Wasserzähler bleibt Pflicht (Warmwasser alle 5, Kaltwasser alle 6 Jahre). Diese Kosten tragen Sie dann selbst – tragen Sie hier deshalb trotzdem einen Betrag ein. Wenn es bei Ihnen keine Zähler mit Wartung oder Eichtausch gibt: 0.
Wo finde ich das? In Ihrem Mietvertrag mit Ihrem Anbieter. Üblich sind 10 Jahre ab Einbau der Geräte; das Einbaujahr steht oft in der Abrechnung oder vorne auf dem Gerät. Wenn Sie es nicht wissen: Ihr Messdienst muss es Ihnen auf Nachfrage mitteilen. So lange rechnen wir die alte Gerätemiete mit. Verglichen wird über 10 Jahre – so lange halten neue Geräte.
Schritt 3 · Ihr Ergebnis
Füllen Sie Schritt 1 und 2 aus – dann erscheint hier Ihr Vergleich.
Alle Posten im Vergleich
Lieber genau statt geschätzt?
Schicken Sie uns Ihre letzte Heizkostenabrechnung. Wir rechnen alles mit Ihren echten Zahlen durch und schicken Ihnen ein Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Rechnung ohne Gewähr, mit gleichbleibenden Preisen. Die Kosten Ihres Anbieters rechnen wir so, wie Sie sie eintragen. Unsere Preise: Einrichtung 50 € je Wohnung, höchstens 300 € je Haus (Wechselprämie: Wechseln Sie von einem anderen Messdienst zu uns, entfällt die Einrichtung.); jährlich 100 € je Haus + 40 € je Wohnung im Jahr, unabhängig von der Zahl der Heizkörper; Zähler: 1 je Wohnung inklusive, jeder weitere 6 € je Zähler/Jahr; neue Geräte zur Miete 5 € je Heizkörper und Jahr oder zum Kauf 55 € je Heizkörper einmalig (Restwert 55 € je Heizkörper abzüglich 5,50 € je abgelaufenem Vertragsjahr). Mindestlaufzeit 24 Monate ab Vertragsbeginn, danach jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar.
Ablesezentrale · MCMO Software und Dienstleistungen, Inhaber Alexander Moser · Ulmer Straße 45 · 88471 Laupheim · Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Preisstand 2026-11-05, Version 1.32 (930417aa0d). Startseite · Impressum · Datenschutz