Heizkostenabrechnung ohne Ablesetermin
Für private Vermieter und kleine Hausverwaltungen im Landkreis Biberach. Persönlich betreut, direkt aus Laupheim.
Die Messgeräte in Ihren Wohnungen senden ihre Werte per Funk an eine kleine Empfangsbox im Haus. Daraus erstellen wir die Heizkostenabrechnung für jeden Mieter. Außerdem bekommen Ihre Mieter jeden Monat ihren Verbrauch mitgeteilt, so wie es das Gesetz seit 2022 verlangt. Sie schicken uns einmal im Jahr die Rechnung für Gas oder Öl. Um den Rest kümmern wir uns.
Was Sie davon haben
Vermieter wollen keine Technik, sondern weniger Aufwand und eine Abrechnung, die hält.
Kein Ablesetermin
Die Werte kommen per Funk. Niemand muss klingeln, Mieter müssen nicht zu Hause sein, Sie müssen keine Termine abstimmen.
Weniger Arbeit
Einmal im Jahr die Brennstoffrechnung schicken, ein Foto genügt. Die Abrechnung für jeden Mieter bekommen Sie fertig – Mieter mit E-Mail erhalten sie direkt, für alle anderen liegt ein fertiger Brief zum Ausdrucken bereit.
Weniger Risiko
Die Abrechnung enthält die Pflichtangaben der Heizkostenverordnung. Vor dem Versand prüfen wir, ob alles vollständig ist. Warum das wichtig ist: Fehlt zum Beispiel die monatliche Verbrauchsinformation, dürfen Mieter ihren Kostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung).
Unsere Leistungen
Alles, was für die Heizkosten Ihres Hauses nötig ist, aus einer Hand.
Funkablesung
Funk-Heizkostenverteiler werden automatisch ausgelesen. Zähler ohne Funk, etwa ein Wärmezähler im Heizraum, lesen Sie zum Stichtag ab – ein Foto genügt. Wir prüfen regelmäßig, ob jedes Gerät sendet, und kümmern uns, bevor die Abrechnung falsch wird.
Heizkostenabrechnung für jeden Mieter
Nach der Heizkostenverordnung, mit Vorjahresvergleich und allen Pflichtangaben. Als PDF, per E-Mail oder als fertiger Brief zum Ausdrucken.
Monatliche Verbrauchsinformation
Ihre Mieter erfahren jeden Monat ihren Verbrauch – per E-Mail, in der App oder, wenn keine E-Mail-Adresse da ist, als fertiger Brief zum Ausdrucken. Das ist seit 2022 Pflicht, wenn die Geräte aus der Ferne ablesbar sind (§ 6a Heizkostenverordnung).
CO₂-Kosten richtig aufteilen
Die CO₂-Abgabe auf Gas und Öl teilen sich Vermieter und Mieter seit 2023 nach einem Stufenmodell. Wir rechnen das mit aus. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto mehr trägt der Vermieter.
Zugang für Ihre Mieter
Jeder Mieter sieht auf dem Handy seinen eigenen Verbrauch und seine Abrechnungen, nie die der Nachbarn. Der Zugang kommt per QR-Code.
Zugang für Sie
Sie sehen Ihre Häuser auf einen Blick: Was vollständig ist, was noch fehlt und welche Fristen anstehen.
So läuft es ab
Vom ersten Gespräch bis zur ersten Abrechnung.
Gespräch und Funk-Check
Wir schauen uns Ihr Haus an und prüfen, ob Ihre vorhandenen Geräte per Funk lesbar sind.
Persönliches Angebot
Am besten schicken Sie uns Ihre letzte Heizkostenabrechnung mit. Dann rechnen wir mit Ihren echten Zahlen statt mit Schätzungen.
Einrichtung
Die Empfangsbox kommt ins Haus. Müssen Geräte getauscht werden, geschieht das kurz nach Ihrem Abrechnungsstichtag, damit keine Lücke entsteht.
Laufender Betrieb
Die Mieter bekommen jeden Monat ihre Verbrauchsinformation. Einmal im Jahr schicken Sie uns die Brennstoffrechnung, wir erstellen die Abrechnung.
Ihre alte Abrechnung prüfen lassen
Sie sind Vermieter und bekommen Ihre Heizkostenabrechnung bisher von einem großen Messdienst? Schicken Sie uns die letzte Abrechnung. Wir sehen sie uns genau an und sagen Ihnen verständlich, was uns auffällt.
- Pflichtangaben: Ist alles drin, was die Heizkostenverordnung verlangt?
- Verteilung: Stimmen Verteilschlüssel und Rechenweg?
- Kosten: Was kostet Sie der Messdienst im Jahr, und wofür genau?
So geht's
Abrechnung als PDF oder gut lesbares Foto an:
Sie hören innerhalb weniger Werktage von uns.
Mit dem Zusenden sind Sie einverstanden, dass wir Ihre Abrechnung für diese Prüfung auswerten. Bitte schicken Sie uns nur Abrechnungen von Häusern, die Ihnen gehören oder die Sie verwalten.
Ehrlich gesagt
- Wir sind ein kleiner, regionaler Betrieb. Es gibt kein Callcenter und keine Hotline rund um die Uhr. Dafür haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.
- Nicht jedes Gerät lässt sich einfach übernehmen. Die Geräte großer Messdienste funken oft verschlüsselt. Dann brauchen wir die Schlüssel, oder die Geräte werden getauscht. Das klären wir vorher, nicht hinterher.
- Preise nennen wir im persönlichen Angebot. Jedes Haus ist anders. Wir rechnen mit Ihrer echten letzten Abrechnung, damit Sie ehrlich vergleichen können.
Datenschutz und Sicherheit
- Die Daten liegen auf einem Server in der EU, die Verbindung ist verschlüsselt.
- Anmeldung per Einmal-Code an Ihre E-Mail-Adresse.
- Mieter sehen nur ihre eigene Wohnung.
- Mit Ihnen schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Ihre Daten gehören Ihnen: Auf Anfrage stellen wir Ihnen alle Werte und Abrechnungen Ihres Hauses zusammen. Sie sind nicht von uns abhängig.
Häufige Fragen
Was Vermieter uns am häufigsten fragen.
Muss ich überhaupt etwas umstellen?
Seit 2022 müssen Mieter monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, wenn die Geräte aus der Ferne ablesbar sind. Ältere Heizkostenverteiler, die nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder getauscht werden. Ob das Ihr Haus betrifft, sagen wir Ihnen beim Funk-Check.
Mein Vertrag mit dem bisherigen Messdienst läuft noch.
Kein Problem. Wir rechnen Ihnen aus, ob und ab wann sich ein Wechsel lohnt: was die gemieteten Geräte bis zum Ende der Mietzeit noch kosten und was Sie danach jedes Jahr sparen. Die Laufzeiten erfragen Sie bei Ihrem bisherigen Messdienst – einen fertigen Text für diese Anfrage bekommen Sie von uns. Dann starten wir zum passenden Zeitpunkt, ohne Lücke in der Abrechnung.
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Die Geräte speichern ihre Werte, die Box liest sie aus. Vor- und Nachmieter werden getrennt abgerechnet, wenn Sie uns den Wechsel mitteilen. Der neue Mieter bekommt einen eigenen Zugang, der alte verliert seinen.
Und wenn die Empfangsbox ausfällt?
Die Geräte speichern ihren Stichtagswert selbst und senden ihn noch lange weiter. Für die Jahresabrechnung geht durch einen Ausfall der Box also nichts verloren. Meldet sich eine Box nicht mehr, sehen wir das in unserer Übersicht und kümmern uns darum.
Kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?
Die laufenden Kosten für Ablesung und Abrechnung gehören zu den Heizkosten und sind in der Regel umlegbar (§ 7 Heizkostenverordnung). Einmalige Kosten wie ein Gerätekauf sind keine laufenden Kosten. Unsere laufenden Kosten für Geräte, Ablesung und Abrechnung führen wir in der Heizkostenabrechnung als eigenen Posten auf und verteilen sie gleich auf Ihre Mieter – Sie müssen nichts selbst umrechnen.
Machen Sie auch die komplette Betriebskostenabrechnung?
Nein. Wir liefern die Heizkosten je Mieter so, dass Sie sie direkt in Ihre Betriebskostenabrechnung übernehmen können.
Kontakt
Schreiben Sie uns kurz, um welches Haus es geht: Ort, Zahl der Wohnungen und wer bisher abrechnet. Wir melden uns innerhalb weniger Werktage.
Ablesezentrale
Alexander Moser
Ulmer Straße 45
88471 Laupheim
E-Mail: info@ablesezentrale.de
Telefon: 0171 2135021
Einsatzgebiet: Landkreis Biberach